Bedarfs- und Nachhaltigkeitsanalysen: Ihr Weg zur zukunftsfähigen Wasserwirtschaft
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern eine strategische Zukunftsfrage – auch in der kommunalen Wasserwirtschaft. Sie betrifft alle Ebenen der Versorgung: von der Energieeffizienz im Wasserwerk über die CO2-Bilanz bis zur Sicherung einer bezahlbaren, resilienten Infrastruktur.
Damit wird die Grundforderung nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bedient.
Wir nennen Ihnen fünf gute Gründe, warum sich Wasserversorger und Kommunen jetzt damit beschäftigen sollten:
- Zukunftssicherheit: Nachhaltiges Handeln stärkt die langfristige Versorgungssicherheit – ökologisch, technisch und finanziell. Dieses hat der Gesetzgeber u. a. im Wasserhaushaltsgesetz WHG verankert. Hier heraus entsteht u. a. die aktuelle Trinkwassereinzugsgebieteverordnung TrinkwEgV.
- Gesetzliche Anforderungen: Mit der EU-CSRD, der EU-Taxonomie und neuen Landesvorgaben wächst der Druck, Klima-, Umwelt- und Sozialaspekte transparent zu machen. Alleine mit einem derartigen Ausweis steigt die Attraktivität eines Versorgungsunternehmens für potentielle Fachkräfte.
- Förderfähigkeit und Finanzierung: Förderstellen und Banken verlangen zunehmend Nachhaltigkeitsnachweise. Wer vorbereitet ist, erhält leichter Zugang zu Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Es ist zudem zu erwarten, dass die Förderfähigkeit innerhalb staatlicher Förderprogramme künftig an einen Nachhaltigkeitsnachweis gekoppelt werden wird.
- Effizienz und Kostenvorteile: Nachhaltigkeitsanalysen decken Energie- und Ressourceneinsparpotenziale auf und helfen, Betriebskosten langfristig zu senken. Neben einem ökologischen Effekt entsteht dabei eine höhere Wirtschaftlichkeit.
- Akzeptanz und Vertrauen: Eine offene, faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation schafft Vertrauen bei Bürgerinnen, Politik und Mitarbeitenden – und stärkt die Rolle der kommunalen Daseinsvorsorge. Zudem wird damit ein Verständnis für ggf. zunächst kostenintensive Umstrukturierungen in der Bevölkerung geschaffen. Die Vermittelbarkeit von nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen kann so politisch gestärkt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, benötigen Sie eine klare und verlässliche Entscheidungsgrundlage. Mit unseren Bedarfs- und Nachhaltigkeitsanalysen sorgen wir dafür, dass Sie nicht nur heute, sondern auch in Zukunft die richtige Wahl treffen.
Wann ist eine Bedarfs- und Nachhaltigkeitsanalyse die richtige Lösung für Sie?
Eine fundierte Analyse ist immer dann entscheidend, wenn wichtige Weichenstellungen für Ihre Infrastruktur anstehen. Sie liefert die notwendige Klarheit, um Fehlinvestitionen zu vermeiden und langfristig tragfähige Lösungen zu sichern.
Unsere Analysen sind besonders wertvoll in folgenden Situationen:
- Bei erkanntem Sanierungsbedarf: Wenn Ihre Anlagen in die Jahre gekommen sind und Sie wissen müssen, welche Sanierungsmaßnahmen Priorität haben. Dieses geht selbstverständlich einher mit systembewertenden Risikoanalyse und vielmehr mit Strukturkonzepten, die als implizitem Kern die Nachhaltigkeit in sich tragen sollten. Ein Aspekt der Nachhaltigkeit ist hier immer die bedarfsgerechte Anpassung der Versorgungsstrukturen.
- Vor Erweiterungen: Wenn neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschlossen werden und die Kapazitäten Ihrer Systeme angepasst werden müssen. Nachhaltigkeit entsteht hier beispielsweise im Netzausbau, über die Netzsimulation, aber auch über Strategien zur Trinkwassersusbtitution.
- Zur Optimierung des Betriebs: Wenn Sie Energiekosten senken, Betriebsabläufe effizienter gestalten und Ressourcen schonen möchten. Hier wurden in der Vergangenheit oft Klimaschutzteilkonzepte ausgearbeitet (und gefördert), die die Senkung des CO2-Fußabdruckes im Besonderen im Fokus hatten. Heute ist hier förderseitig die Kommunalrichtlinie des Bundes zu nennen. Es sollte auch erwähnt werden, dass die Resilienz einer Anlage mit der Verminderung z. B. der Energieabhängigkeit gesteigert werden kann.
- Für den Nachweis gegenüber Behörden: Wenn Sie Fördermittel beantragen oder gesetzliche Vorgaben nachweisen müssen. Es ist zu erwarten, dass dieser Nachweis in der Zukunft zu erbringen sein wird.
- Zur langfristigen Planung: Wenn Sie eine strategische Grundlage für die nächsten 10 bis 20 Jahre schaffen und Investitionen sicher planen wollen. Hier darf nicht vergessen werden, dass eine solche Rehabilitationsplanung immer ganzheitlich sein muss, und den Umgang mit Ressourcen wie Energieträgern oder Grundwasser genauso im Blick haben soll wie das Personalmanagement.
Bedarfsanalyse, Nachhaltigkeitsanalyse und Nachhaltigkeitsbericht – wo liegen die Unterschiede?
Technische Planung und strategische Nachhaltigkeit gehen in der kommunalen Wasserversorgung immer stärker Hand in Hand. Trotzdem haben Bedarfsanalyse, Nachhaltigkeitsanalyse und Nachhaltigkeitsbericht jeweils klar definierte Aufgaben:
Die Bedarfsanalyse bewertet den aktuellen und zukünftigen technischen, energetischen sowie infrastrukturellen Handlungsbedarf – zum Beispiel für Anlagen, Netze oder Ressourcen. Sie bildet damit die Basis für Investitionsentscheidungen, Förderanträge und die weitere Projektplanung.
Die Nachhaltigkeitsanalyse geht einen entscheidenden Schritt weiter: Hier werden ökologische, ökonomische und soziale Aspekte ganzheitlich betrachtet – von CO₂-Emissionen, Energie- und Wasserbilanzen über Materialflüsse bis zu Mitarbeiterstrukturen. Dabei werden alle Kriterien gemäß z.B. der EU-Taxonomie oder den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eingeordnet. So erkennen Sie nicht nur den Status quo Ihres Unternehmens, sondern erhalten auch konkrete Hinweise, wie Sie künftige Berichtspflichten sicher erfüllen.
Der Nachhaltigkeitsbericht fasst die Ergebnisse und Maßnahmen formal zusammen. Dieser Bericht dokumentiert transparent, nach welchen Kriterien und Kennzahlen Ihr Unternehmen nachhaltig wirtschaftet. Ab dem Geschäftsjahr 2025 ist er für viele kommunale Unternehmen aufgrund der EU-CSRD oder entsprechender Länderregelungen verpflichtend. Kleinere Betriebe können auf freiwillige Standards wie den VSME oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zurückgreifen.
Rechtliche Rahmenbedingungen 2025: Was Sie jetzt wissen müssen
Die regulatorische Landschaft rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich rasant – und betrifft längst auch viele kommunale Wasser- und Abwasserbetriebe sowie Zweckverbände.
EU-CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Seit dem 5. Januar 2023 ist die EU-CSRD europaweit in Kraft, das deutsche Umsetzungsgesetz gilt seit Juli 2024 und das überarbeitete Handelsgesetzbuch seit 2025. Berichtspflichtig sind
- große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitende, 25 Mio. € Bilanzsumme oder 50 Mio. € Umsatz),
- kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (= Pflicht ab 2026 für das Geschäftsjahr 2026),
- und viele öffentliche Unternehmen, die nach Landesrecht wie große Kapitalgesellschaften gelten – darunter zahlreiche kommunale Versorger und Zweckverbände.
Erstmals ist ein Nachhaltigkeitsbericht für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend (Veröffentlichung 2026). Die Berichte müssen den ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) entsprechen. Darunter:
- E1 Klimawandel: CO₂-Bilanzen, Energieverbräuche, Risiken
- E3 Wasser und Meeresressourcen
- E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- S1–S4 Soziales, Governance u. a.
Im Fokus steht die doppelte Wesentlichkeit – also sowohl der Einfluss des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out) als auch umgekehrt (Outside-In). Gerade in vielen Bundesländern (wie Bayern, Baden-Württemberg, NRW) werden durch Landesgesetze auch kommunale Betriebe erfasst. Das bedeutet: Ab 2025 müssen zahlreiche Stadtwerke, Zweckverbände und Eigenbetriebe ihren Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD/ESRS vorlegen.
Alternativen und freiwillige Modelle für kleine Akteure
Für kleinere Organisationen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, gibt es praktikable Alternativen:
- VSME (Voluntary Standard for Micro and Small Enterprises): 2024 als EU-Standard vorgestellt. Bietet einen schlanken Rahmen mit reduziertem Kennzahlensatz (z. B. Energieverbrauch, THG-Emissionen, Wasser, Abfall) plus einigen qualitativen Angaben zur Strategie, zu Risiken und Lieferketten. Gerade für kleine kommunale Unternehmen sinnvoll, die Transparenz zeigen oder Förderbedingungen erfüllen wollen.
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Ein einfacher, CSRD-kompatibler Standard – ideal für freiwillige Erstberichte.
- GRI Standards: International anerkannt, stärkere quantitative Ausrichtung.
- ISO 14001/50001: Umwelt- und Energiemanagementsysteme liefern die Datenbasis für aussagekräftige Kennzahlen.
Egal ob Pflicht oder freiwillig: Wer sich jetzt mit der rechtlichen Entwicklung auseinandersetzt, stellt die Weichen für die Zukunftsfähigkeit seines Betriebs und bleibt voraussichtlich förder- und finanzierungsfähig.
Relevante Analyse-Instrumente Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Entsorgung
Die Herausforderungen für kommunale Wasserver- und Entsorger sind vielfältig – von der technischen Substanz über Umweltanforderungen bis hin zu neuen gesetzlichen Vorgaben. Wer hier zukunftssicher aufgestellt sein will, braucht die passenden Analyse- und Bewertungsmethoden. Gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen unterstützen wir Sie gezielt: Wir bieten ein breites Spektrum an Modulen, um Nachhaltigkeitsstrategie, Förderung und Rechtssicherheit auf eine solide Basis zu stellen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Analyseinstrumente für verschiedene Themenfelder besonders relevant sind und wie sie zur strategischen Weiterentwicklung beitragen.
| Themenfeld | Ziel | Beispielhafte Analysen / Methoden |
| Bedarfsanalyse Wasserwirtschaft | Ermittlung von Sanierungs-, Energie- oder Prozessbedarf zur Vorbereitung strategischer Investitionen | Bestands- und Risikoanalyse nach DVGW W 1001 / W 1002, Lebenszykluskosten, Asset-Management |
| Nachhaltigkeitsanalyse / ESG-Screening | Einordnung der bestehenden Aktivitäten gemäß ESRS E1–E5, S1–S4 | Gap-Analyse CSRD vs. Ist-Stand, Stakeholder-Analyse, doppelte Wesentlichkeit |
| Klimabilanz / THG-Inventar | Ermittlung von Scope 1-3-Emissionen | GEMIS / Öko-Institut, BDEW-Tool, Kommunalrichtlinie-Methodik |
| Wasserbilanz / Ressourceneffizienz | Quantifizierung von Wasserentnahmen, Verlusten, Energieeinsatz | Bilanzierung nach ESRS E3, spezifischer Energieverbrauch [kWh/m³] |
| Kreislaufwirtschaft / Stoffstromanalyse | Bewertung Material- und Nährstoffkreisläufe | E5-Bewertung: Schlammbewirtschaftung, Rückgewinnung von P, Stickstoff |
| Soziale und Governance-Aspekte | Transparenz, Mitarbeitende, Vergütung, Beteiligung, Beschaffung | Leitbild-Workshop, Lieferketten-Screening (LkSG-light) |
Der direkte Draht zu Förderungen und Finanzierungsvorteilen
In Zeiten, in denen nachhaltige Infrastrukturen für Kommunen, Zweckverbände und Stadtwerke nicht mehr nur technische, sondern zunehmend auch finanz- und förderpolitische Themen sind, wird die Verbindung zwischen Analyse, Berichterstattung und Finanzierung immer deutlicher.
Nachhaltigkeits- und Bedarfsanalysen sind längst keine rein internen Controlling-Instrumente mehr – sie öffnen Ihnen die Tür zu Fördermitteln und attraktiven Finanzierungsvorteilen. Wer heute einen soliden CO₂-Fahrplan, eine Wasser- oder Kreislaufbilanz oder eine ESG-Materialitätsanalyse vorweisen kann, verbessert seine Chancen auf Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und bessere Konditionen bei Förderbanken maßgeblich.
Eine Auswahl relevanter Programme, die im kommunalen Kontext von besonderer Bedeutung sind, zeigt das Potenzial:
- Kommunalrichtlinie (BMUV / NKI): Fördert gezielt die Erstellung von Klimabilanzen, Energie- und Ressourcenmanagement sowie die Entwicklung strategischer Konzepte. >> Siehe auch unsere Informationen hier (>> Link zur Leistungsseite Klimaschutzanalysen)
- KfW-Programme (z. B. 432 & 67x ff.): Unterstützen Energie- und Klimaschutzkonzepte in kommunalen Infrastrukturen.
- EU LIFE & EFRE: Bieten finanzielle Unterstützung für innovative Projekte zur Klimaanpassung und im Wassersektor.
- Sustainability-Linked Loans: Nachhaltigkeitsberichte werden immer häufiger zur Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln und vergünstigten Krediten.
Politische Einordnung – Wo stehen wir aktuell?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU ist bereits seit Januar 2023 in Kraft. Deutschland hat die Frist zur Umsetzung in nationales Recht (6. Juli 2024) jedoch verpasst. Gleichzeitig gibt es auf EU-Ebene Bestrebungen, die Berichtspflichten zu vereinfachen und für bestimmte Unternehmensgrößen zu verschieben (Stichwort: „Omnibus-Paket“). Ein deutscher Regierungsentwurf liegt seit 2025 vor, doch die genaue Umsetzung für kommunale Betriebe hängt noch von der Einbindung des Landes- und Eigenbetriebsrechts ab.
Zudem weist z. B. der BDEW darauf hin, dass bei der Umsetzung auf praxistaugliche Anforderungen für kommunale KMU wie Stadtwerke und Zweckverbände geachtet werden muss. Kurz: Die gesetzliche Lage ist noch im Fluss – Vorbereitung ist für kommunale Betriebe trotzdem schon heute ratsam, eine abschließende Pflicht besteht aktuell noch nicht.
Die Rechtslage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Bayern und Baden-Württemberg
Bayern hat frühzeitig auf die CSRD reagiert: Bereits am 10. Dezember 2024 wurde dort ein Landesgesetz verabschiedet, das ausdrücklich auch kommunale Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung heranziehen kann. Zwar bleibt die konkrete Umsetzung vieler Details von der endgültigen nationalen Regelung abhängig, aber Bayern hat mit dieser Gesetzesanpassung einen klaren Schritt in Richtung Transparenz und Nachhaltigkeit gemacht. Für viele kommunale Eigenbetriebe ergibt sich dadurch eine Übergangsphase, in der die neuen Anforderungen teilweise bereits relevant sind.
Baden-Württemberg verfolgt einen anderen Ansatz: Das Land hat sich auf nationaler und EU-Ebene dafür eingesetzt, dass die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen stärker berücksichtigt werden. Ein eigenes Landesgesetz speziell für die CSRD-Berichterstattung kommunaler Unternehmen gibt es bislang nicht. Hier steht weiterhin das Bundes- und Europarecht im Fokus. Kommunale Unternehmen sind daher gut beraten, die Entwicklung aufmerksam zu beobachten und sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen. Insgesamt zeigt sich: Während Bayern klare landesrechtliche Vorgaben geschaffen hat, ist Baden-Württemberg stärker an die übergeordneten Regelwerke gebunden – bis zum Abschluss der Übergangsphase bleibt in beiden Ländern besondere Aufmerksamkeit gefragt.
Unsere Empfehlung: Was Sie jetzt tun sollten
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind im Wandel, doch der Trend ist klar: Transparenz und nachhaltiges Handeln werden zur Pflicht. Wir empfehlen Ihnen, nicht abzuwarten, sondern jetzt strategisch zu planen und proaktiv zu handeln. Denn der Druck von Förderstellen, Banken und Investoren, Nachhaltigkeitsnachweise zu erbringen, wächst unabhängig von der gesetzlichen Pflicht.
Als PfK Ansbach GmbH unterstützen wir gemeinsam mit strategischen Partnern Kommunen, Zweckverbände und Stadtwerke dabei, ihre Infrastruktur zukunftsfest und klimaneutral zu gestalten. Unsere Bedarfs- und Nachhaltigkeitsanalysen verbinden technische Expertise mit unternehmerischer Verantwortung.
So gehen Sie am besten vor:
- Schaffen Sie eine Datengrundlage: Beginnen Sie mit Analysen, die Ihnen eine klare Übersicht verschaffen – von der CO₂- und Wasserbilanz über die Bewertung nach EU-Taxonomie bis zur Vorbereitung eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD oder freiwilligen Standards wie dem VSME.
- Identifizieren Sie Potenziale: Wir helfen Ihnen, Handlungsfelder zu erkennen, die nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch Ihre Betriebskosten senken und Ihre Anlagen zukunftssicher machen.
- Sichern Sie sich Vorteile: Mit fundierten Analysen schaffen wir gemeinsam belastbare Entscheidungsgrundlagen. Diese sind der Schlüssel für nachhaltige Investitionen, förderfähige Projekte und eine transparente, verlässliche Daseinsvorsorge für Ihre Bürger.
Nutzen Sie die aktuellen Entwicklungen als Chance. Wir begleiten Sie auf diesem Weg – praxisnah, partnerschaftlich und immer mit dem Ziel, die beste Lösung für Ihre individuellen Anforderungen zu finden.
FAQ
Häufige Fragen und Antworten
Warum sollte unsere Kommune eine Bedarfs- und Nachhaltigkeitsanalyse durchführen?
Eine fundierte Analyse schafft Transparenz über den aktuellen Zustand Ihrer Anlagen, Energie- und Ressourceneffizienz sowie künftige Investitionserfordernisse. Sie hilft, Prioritäten zu setzen, Kosten zu senken und gleichzeitig Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Ist eine Nachhaltigkeitsanalyse schon Pflicht?
Für viele kommunale Unternehmen wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtend (EU-CSRD). Doch auch ohne direkte Berichtspflicht lohnt sich die frühzeitige Vorbereitung – etwa zur Erfüllung von Fördervoraussetzungen, für Banken-Nachweise oder zur eigenen Standortbestimmung im Sinne der ESRS-Kriterien.
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsanalyse von einem Nachhaltigkeitsbericht?
Die Bedarfsanalyse untersucht technische und infrastrukturelle Anforderungen – zum Beispiel Sanierungsbedarf, Energieverbrauch oder Kapazitäten. Der Nachhaltigkeitsbericht hingegen ist ein formaler Nachweis, der ökologische, soziale und ökonomische Kennzahlen dokumentiert und gesetzliche Berichtspflichten erfüllt.
Welche Vorteile haben kleinere Versorger, wenn sie freiwillig berichten?
Kleinere Betriebe können über Standards wie den VSME oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) freiwillig Transparenz schaffen. Das stärkt die Glaubwürdigkeit, erleichtert Förderanträge und macht sie zu attraktiven Partnern für Kommunen, Banken, Bewerberinnen und Auftraggeber.
Wie unterstützt PfK Ansbach bei der Umsetzung?
Wir begleiten Sie von der ersten Datenerhebung über die Analyse bis hin zum fertigen Bericht. Unsere Expertinnen und Experten und strategischen Partner kombinieren technische Planung, Energie- und Umweltmanagement sowie ESG-Know-how, um individuelle, förderfähige und zukunftssichere Lösungen für Ihre Wasserversorgung zu entwickeln.
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