Klimaschutz fördern: Ihre Chance auf Fördermittel für die Wasserwirtschaft

Als Betreiber in der Wasser- oder Abwasserwirtschaft stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Anlagen betriebssicher, modern, effizient und umweltfreundlich zu gestalten. Die gute Nachricht: Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz werden staatlich unterstützt. Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes bietet über die Kommunalrichtlinie (KRL) gezielte Förderungen, die Ihnen helfen, Kosten zu sparen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Und zwar parallel zu Förderprogrammen der Länder. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Potentiale für sich nutzen können.

Fördergegenstände – relevant für Wasser- & Abwasserbetriebe

Die Kommunalrichtlinie (KRL) bietet eine breite Palette an Fördermöglichkeiten, die speziell auf die Bedürfnisse von Betreibern in der kommunalen Trink- und Abwasserwirtschaft zugeschnitten sind. Damit können Sie sowohl technische Modernisierungen als auch strategische Planungen finanzieren lassen.

Folgende Maßnahmen sind für Sie besonders relevant:

 

  • Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung:
    Hierzu zählen Investitionen in energieeffiziente Verfahrenstechnik für Kläranlagen, die Optimierung von Faulungsprozessen und der Schlammbehandlung sowie die Verbesserung von Pump- und Fördertechnik. Generell wird damit ein systemweites Abwassermanagement unterstützt, bis hinein in Schwammstadtstrategien.
  • Klimafreundliche Trinkwasserversorgung:
    Optimierung von Pumpen, der Einbau von Frequenzumformern bei Regelbedarf, moderne Steuer- und Regeltechnik sowie alle Maßnahmen, die den Energie- und CO₂-Verbrauch im Wasserwerk und im Verteilnetz reduzieren. Inzwischen werden hier Bedarfsberechnungen und Strömungssimulationen in Anlagen verstärkt zugrunde gelegt.
  • Umwälzpumpen der Beckenwasseraufbereitung eines kommunalen Hallen- oder Freibades:
    Damit werden z. B. auch Lehrschwimmbäder bezuschusst. Ziel ist es vermutlich, das Sterben der kleinen Schwimmbäder aufzuhalten und das Explodieren der Eintrittspreise zu begrenzen.
  • Strategische Maßnahmen:
    Bevor Sie investieren, können Sie Unterstützung für die Planung erhalten. Dazu gehören Klimaschutzkonzepte für Ihren Betrieb, Potentialanalysen zur Energieeinsparung oder die Finanzierung eines Klimaschutzmanagements.

Förderquoten und Rahmenbedingungen – speziell für Betreiber der Wasserversorgung

Die gerade beschriebene finanzielle Unterstützung ist attraktiv und kann Ihre Investitionskosten erheblich senken. Die aktuellen Förderquoten im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind klar definiert:

  • Investive Maßnahmen:
    Für technische Projekte in Wasser- und Abwasseranlagen erhalten Sie bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Finanzschwache Kommunen:
    Für Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird, erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 45 %.
  • Sanierung von Beckenwasserpumpen:
    Hier profitieren Sie von einer erhöhten Förderquote von bis zu 40 %, für finanzschwache Kommunen sogar bis zu 55 %.
  • Strategische Maßnahmen:
    Für Erstvorhaben wie Klimaschutzkonzepte oder Potentialanalysen sind bis zu 70 % Förderung möglich. Finanzschwache Kommunen können hier bis zu 90 % erhalten.

Dabei entsteht die Förderfähigkeit nicht erst ab einer bestimmten Schwelle, wie das etwa bei der RzWas in Bayern der Fall ist. Anträge können ganzjährig gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bereits mit der Planung ist förderschädlich. Die novellierte Richtlinie gilt voraussichtlich bis zum 31.12.2027. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Doppelförderung mit mehreren Programmen gleichzeitig nicht möglich ist.

Technische & fachliche Hinweise – Bedeutung für Betreiber

Um die Fördermittel optimal zu nutzen, sind einige fachliche Aspekte entscheidend. Als Ingenieurbüro mit langjähriger Erfahrung in der Wasser-/Abwasserwirtschaft wissen wir, worauf es ankommt:

 

  • Potenzialanalyse zuerst:
    Führen Sie vor einer großen Investition eine Machbarkeitsstudie durch. So identifizieren Sie die wirksamsten Maßnahmen, zum Beispiel zur Pumpenoptimierung oder Schlammfaulung. Diese Analyse ist selbst förderfähig und sichert die Qualität Ihrer Planung. Ein ähnliches Modell wird in Förderprogrammen einiger Länder verfolgt – überprüfen Sie vorab, in welcher Förderkulisse Sie sich sehen!
  • Ganzheitlich denken:
    Betrachten Sie nicht nur einzelne Anlagen, sondern das gesamte System. Erstellen Sie eine Bedarfsanalyse. Die Verknüpfung von Kläranlage und Wärmenutzung, die Anbindung von Pumpstationen an erneuerbare Energien oder die Nutzung von Abwasserwärme eröffnen große Potenziale.
  • Effizienz nachweisen:
    Förderwürdig sind Maßnahmen, deren Beitrag zur Treibhausgasreduzierung und Energieeinsparung klar belegbar ist. Moderne Steuertechnik, Frequenzumformer oder Wärmerückgewinnung sind hier Schlüsseltechnologien.
  • Erfolge messen:
    Ein klares Monitoring nach der Umsetzung ist essenziell. Dokumentieren Sie die erreichten Energie- und CO₂-Einsparungen durch einen Vorher-Nachher-Vergleich. Damit zeigt sich u. a. wieder die Bedeutung der „Vorher“-Istanalyse. Das überzeugt nicht nur den Fördergeber, sondern auch Ihre internen Gremien.

    Tipp: Überprüfen Sie hier das Aufsetzen von Bachelor- und Masterarbeiten, so erhalten Sie wissenschaftlich fundierte Analysen ohne zu großen Zeitdruck, zu attraktiven Preisen, und bekommen so evtl. sogar die Chance auf neue, junge Mitarbeiter*innen.

  • Kommunale Beteiligung prüfen:
    Die Förderung ist an eine kommunale Trägerschaft geknüpft. Antragsteller müssen Körperschaften, Zweckverbände oder Betreiber mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sein.

Formale Anforderungen & Ablauf

Der Weg zur Förderung folgt einem klaren Prozess. Diese formalen Schritte sollten Sie kennen, um Fallstricke zu vermeiden:

 

  1. Kein vorzeitiger Beginn:
    Starten Sie Ihr Projekt erst, nachdem der Förderbescheid vorliegt. Ausgabenwirksame Maßnahmen vor der Bewilligung können zum Ausschluss führen, wären „förderschädlich“.
  2. Antragstellung:
    Der Antrag wird elektronisch über das Portal „easy-Online“ eingereicht.
  3. Fristen beachten:
    Obwohl die Einreichung ganzjährig möglich ist, sind die Budgets begrenzt. Eine frühzeitige Antragstellung mit einer fundierten Kostenschätzung ist ratsam. Eine (kommunal-)politische Meinungsfindung zu einem frühen Zeitpunkt ist daher ratsam.
  4. Zuwendungsfähige Kosten:
    Gefördert werden Sach-, Planungs- und Beratungsleistungen sowie die reinen Investitionskosten. Personalkosten sind nur in begrenztem Umfang, z.B. im Klimaschutzmanagement, anrechenbar.
  5. Nachweisführung:
    Eine lückenlose Dokumentation, Evaluierung und das Monitoring der Ergebnisse sind feste Bestandteile der Förderbedingungen.
  6. Kombination mit anderen Förderungen:
    Eine Kumulierung mit anderen Bundes- oder Länderprogrammen ist meist ausgeschlossen. Die Kombination mit Landes- oder EU-Mitteln ist oft möglich, erfordert aber eine genaue Prüfung der jeweiligen Regelungen.

Praxisbeispiele & typische Kostenrahmen für Wasserversorgungsunternehmen

Die Kommunalrichtlinie wird in der Praxis rege genutzt. Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass Ver- und Entsorgungsunternehmen zu den aktivsten Nutzern der Förderung gehören.

Hier sind drei typische Anwendungsfälle:

 

  • Beispiel Wasserwerk:
    Ein Wasserwerk mit Vor- oder Hauptförderpumpwerk modernisiert etwa seine Pumpen- und Automatisierungstechnik. Bei Investitionskosten von 1 Million Euro und einer Energieeinsparung von mind. 20 % kann eine Förderung von 300.000 € (30 %) beantragt werden.
  • Beispiel Kläranlage:
    Eine Kläranlage führt eine Wärmerückgewinnung aus der Schlammfaulung ein und stellt auf eine effizientere Belüftung im Bereich der aeroben Abwasserbehandlung „Nitrifikation“ um, z. B. als vorgeschaltete Deni und mittels Membranbelüfterplatten anstelle von Rührwerken und Rohrbelüftern. Bei Investitionskosten von 2 Millionen Euro beträgt die Förderung 600.000 € (30 %). Handelt es sich um eine finanzschwache Kommune, steigt der Betrag auf 900.000 € (45 %).
  • Beispiel Studie:
    Eine Machbarkeitsstudie zur Identifikation von Einsparpotentialen im Zuge einer ohnehin angedachten, ganzheitlichen Sanierung einer Zentralkläranlage mit einer Ausbaugröße von 25.000 EW kostet beispielsweise 100.000 €. Davon können bis zu 70.000 € (70 %) gefördert werden.

Sie wollen Fördergelder nutzen? Unsere Empfehlung zum Vorgehen

Um strukturiert und erfolgreich zum Ziel zu kommen, empfehlen wir Ihnen die folgenden Schritte:

 

  1. Auswahl des passenden Förderprogramms und ggf. Aufsetzen der dazu nötigen Maßnahmen, um die Chancen auf Erhalt der Fördermittel zu erhöhen.
  2. Prüfen auf Verfügbarkeit der benötigten Dienstleister für die geplante(n) Maßnahmen am Markt
  3. Potentialanalyse: Lassen Sie uns gemeinsam in einer Machbarkeitsstudie prüfen, welche Maßnahmen die größten Energie- und THG-Einsparpotentiale in Ihrer Wasserversorgung bieten würden. Diese Studie selbst ist förderfähig.
  4. Maßnahmenfahrplan: Basierend auf der Analyse definieren wir einen klaren Plan zur technischen Optimierung, Sanierung oder Digitalisierung Ihrer Anlagen.
  5. Antragsvorbereitung: Wir unterstützen Sie bei der Kosten- und Wirkungsschätzung (CO2, Energie, Betriebskosten) und prüfen die formalen Voraussetzungen wie die Beteiligungsverhältnisse.
  6. Investitionsantrag: Sobald die strategische Planung steht, müssen die Leistungen im Wert von über 100.000 € durch Sie als Auftraggeber ausgeschrieben werden.
  7. Dokumentation & Monitoring: Wir legen gemeinsam fest, wie die relevanten Kennzahlen (kWh, CO2, Prozesskosten) erhoben und dokumentiert werden, um den Erfolg nachzuweisen.
  8. Kommunikation: Nutzen Sie Ihr Projekt für die Öffentlichkeitsarbeit. Eine „klimafreundliche Trink- und Abwasserbewirtschaftung“ stärkt Ihr Image als nachhaltiger Versorger bzw. kommunaler Dienstleister und schafft Vertrauen bei Bürgern und Politik.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Wer kann die Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand mindestens 25,1 % der Anteile hält. Das schließt die meisten Wasserzweckverbände und Stadtwerke ein.

Müssen wir die Einsparungen genau nachweisen?

Ja, ein zentrales Element der Förderung ist der Nachweis der erzielten Treibhausgas- und Energieeinsparungen. Ein strukturiertes Monitoring-Konzept, das die Erfolge dokumentiert, ist daher Voraussetzung für die Bewilligung und Auszahlung der Mittel.

Was passiert, wenn wir schon mit der Planung begonnen haben?

Reine Planungsleistungen vor Antragstellung sind unkritisch. Problematisch wird es, wenn Sie bereits Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen haben. Der maßgebliche Projektbeginn darf erst nach der Bewilligung des Antrags erfolgen.

Können wir auch Personal für das Projekt fördern lassen?

Personalkosten sind in der Regel nicht Teil der investiven Förderung. Eine Ausnahme bildet der Fördergegenstand „Klimaschutzmanagement“, bei dem Personalausgaben für einen Klimaschutzmanager explizit bezuschusst werden können.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Bewilligung?

Die Bearbeitungszeiten können variieren und hängen von der Komplexität des Vorhabens und dem Antragsaufkommen ab. Es ist ratsam, mehrere Monate für den Prozess einzuplanen und den Antrag frühzeitig einzureichen.

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