Sichere Wasserversorgung durch professionelle Risikoanalyse
Trinkwasser ist unser wichtigstes Gut – und seine Qualität ist gesetzlich streng geschützt. Die neue Trinkwasserverordnung verpflichtet Wasserversorger zu systematischen Risikoanalysen, um Gefahren zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie zur Bedrohung werden.
Was zunächst wie eine weitere verwaltungslastige Pflicht aussieht, entpuppt sich als Chance: Eine professionell durchgeführte Risikoanalyse zeigt Ihnen nicht nur, wo unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, sondern auch, wie Sie Ihre Wasserversorgung zukunftssicher, rechtssicher und wirtschaftlich optimieren können. Erfahren Sie hier, wie der Prozess funktioniert und welche konkreten Vorteile er Ihrem Versorgungsunternehmen bringt.
Warum sind Risikoanalysen in der Trinkwasserversorgung so wichtig?
Die Versorgung mit sauberem Trink- und Brauchwasser ist eine der wichtigsten Aufgaben jeder Kommune – und eine echte Verantwortung! Dazu gehört nicht nur, dass jederzeit genug Wasser aus dem Hahn kommt, sondern auch, dass die Gesamtqualität der Versorgung jederzeit einwandfrei ist. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt vor, dass Betreiber alle potenziellen Risiken für die Versorgungssicherheit erkennen, bewerten und eigeninitiativ minimieren müssen. Dabei werden oft auch Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sowie Personengefährdungen im Betrieb der Anlagen aufgedeckt und beseitigt.
Für eine fundierte und rechtssichere Ausarbeitung holen sich Wasserversorger oft Unterstützung von externen Experten, wie Ingenieurbüros mit entsprechender Expertise. Gemeinsam erstellen sie, oft über Monate, belastbare Risikoanalysen, als fachlich fundierte Grundlage für umzusetzende Sofortmaßnahmen. Die Analyse kann dann mit geringem Aufwand im gesetzlich vorgeschriebenen Intervall von sechs Jahren fortgeschrieben werden.
Welche Herausforderungen gefährden unser Trink- und Brauchwasser?
Wussten Sie, dass die Wasserversorgung in vielen Regionen Deutschlands auf einem ziemlich alten Fundament steht? Die Infrastruktur ist längst nicht überall im 21. Jahrhundert angekommen. Doch es geht nicht nur um rostige Rohre! Veränderungen in Bevölkerungsstruktur und Verbrauchsverhalten machen neue Ansätze nötig.
Und dann ist da noch der Klimawandel: Plötzlich haben wir es mit völlig neuen Bedingungen bei der Wasserdargebot und Wasserqualität zu tun. Regen fällt anders, Schneeschmelzen bleiben aus, Trockenwetterlagen halten länger an – das stellt uns vor große Herausforderungen.
Aber was genau bedroht eine sichere Wasserversorgung? Hier ein paar Beispiele für Gefährdungen bzw. Umstände, die auf Risiken Gefährdungen hindeuten können:
- Kaum vorhandene Anlagen-Resilienz durch hohes Alter
- Öfter eintretende Betriebsstörungen, ggf. auch Verkeimungen
- Probleme mit der Vorhaltung ausreichenden Fachpersonals
- Nicht mehr vorhandener Support für Anlagenteile
- Nicht vorhandenes Krisenmanagement
- Hohe Netzverluste
- Druckprobleme in bestimmten Versorgungsbereichen
- Veränderte Grundwasser-Gewinnungssituation
- Völlig veränderter Wasserbedarf z. B. in urbanen Gebieten
- Risikominimierung: Frühzeitige Identifikation von Problemstellen im Netz
- Investitionssicherheit: Fundierte Entscheidungsgrundlage für teure Sanierungsmaßnahmen
- Effizienzsteigerung: Optimierung der Wasserverteilung und Reduzierung von Verlusten
- Löschwassersicherheit: Nachweis ausreichender Kapazitäten für den Brandschutz
- Compliance: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und technischer Regelwerke
- Ressourcenschonung: Vermeidung unnötiger Spülungen und Wasserverschwendung
- Krisenmanagement: Kenntnis der Verteilung eines Desinfektionsmittels über das Netz, Bewusstsein bzgl. entscheidender Betriebsreserven
- Blick über den Tellerrand: Aus der Netzsimulation entstehen schon heute Pumpwerksauslegungen, Verbundkonzepte und Zonentrennungen, aber auch Brandlöschkonzepte und Druckstoßberechnungen.
Es wird Zeit, dass wir gemeinsam Lösungen finden, um unser Wasser zu schützen – denn ohne Wasser läuft gar nichts. Einige Beispiel für relevante Gefährdungen in Verbindung mit Gefährdungsereignissen, die als Risiko abschätzbar zur realen Bedrohung werden können:
Beispiel 1: Hygienische Absicherung an einem Hochbehälter
An einem Versorgungsbehälter, etwa Hochbehälter, fehlt die vorgeschriebene Lüftungsanlage. Die Wasserkammern „atmen“ ins Freie. Kleintiere wie Insekten, auf der Suche nach Wasser bei anhaltender Trockenheit, finden den Weg in den Trinkwasserspeicher. Dort fallen sie ins Wasser, sterben, Jede Mücke verursacht so rd. 1 Million Keime. Ein entsprechender Keimbefund im Versorgungsnetz wird erst viel später festgestellt und offenbart die Schwere des Versäumnisses in der Hygiene des Behälters. Netzspülungen, Abkochgebot, Chlorung und vielleicht eine Untersagung der Benutzung des Trinkwassers sind die Folge, wie auch wochen- oder monatelange Beeinträchtigungen sowie hohe Kosten.
Beispiel 2: Ersatzversorgung – gesichert?
Ein Wasserversorger betreibt einen Brunnen mit Wasserwerk, Netz und Hochbehälter. Für Systemausfälle im Wasserwerk fühlt man sich gewappnet, denn es gibt eine Notversorgung mit einem Nachbarversorger. Beim Ausfall des Wasserwerks durch Abbrand der Schaltanlage infolge eines nahen Blitzeinschlages stellt sich heraus, dass die Notversorgung niemals getestet wurde, und somit nicht betriebsbereit ist.
Die Versorgung fällt aus, das Netz läuft in Minutenschnelle leer, der Versorgungsdruck ist Null. Eilig wird über die Ersatzbeschaffung von Trinkwasser über Schlauchleitungen und Tankfahrzeuge beraten. Das völlig überforderte kommunale Krisenmanagement agiert planlos. Hilfe von Behördenseite kommt anfangs nur spärlich. THW und Feuerwehren beginnen mit Notversorgungsmaßnahmen. Geschützt von der Polizei wird Wasser in Flaschen, rationiert, an die Bevölkerung ausgegeben. Betriebe z. B. im Bereich der Lebensmittelherstellung, auch ein Krankenhaus am Ort, müssen den Betrieb einstellen.
Wie funktioniert eine Risikoanalyse nach der Trinkwasserverordnung?
Betreiber von Wasserversorgungsanlagen beauftragen in der Regel einen unabhängigen externen Dienstleister mit der Durchführung der Risikoanalyse. Dabei werden alle relevanten Gefährdungsereignisse systematisch erfasst, analysiert und bewertet.
Das Ziel der gemeinsam zu erarbeitenden Risikoanalyse ist es, pragmatische Maßnahmen zu planen und umzusetzen, die festgestellte erhöhte Risiken zeitnah begrenzen oder vollständig beseitigen.
Als Ingenieurbüro mit Schwerpunkt auf kommunaler Wasserversorgung bieten wir die Ausarbeitung der gesetzlich geforderten Risikoanalysen als professionelle Dienstleistung an. Hierbei nutzen wir eigens entwickelte, interaktive und digitale Checklisten. Diese werden kontinuierlich an die neuesten Erkenntnisse, gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Regelwerke angepasst, um Ihnen eine bestmögliche Grundlage zur Risikominimierung zu bieten.
So läuft eine Risikoanalyse in der Wasserversorgung ab
Der Ablauf einer Risikoanalyse in der Wasserversorgung folgt einem klaren, standardisierten und reproduzierbaren, objektivem Prozess.
Wir stützen uns auf den EU-Water Safety Plan sowie auf die weiter entwickelten Arbeitshilfen zum Risikomanagement des Umweltbundesamtes. Zusätzlich berücksichtigen wir alle relevanten Regelwerke und Branchenstandards, wie z. B. die Vorgaben des DVGW, die Anforderungen nach KRITIS, den Branchenstandard IT-Sicherheit der Länder, sowie alle relevanten Vorschriften nach DIN-Norm, UVV und BGV/DGUV. Zusätzlich bringen wir unsere jahrzehntelange Erfahrung aus der kommunalen Wasserversorgung ein, um mit ruhiger Hand zu entscheiden und praxisnahe, erfolgreiche und bezahlbare Lösungen zu schaffen.
So stellen wir sicher, dass Ihre Wasserversorgung optimal analysiert und abgesichert wird.
- Systembeschreibung (Bestandsanalyse) der Wasserversorgungsanlage(n) sowie der Organisation des Betreibers. Dabei Orientierung an allen vorhandenen Bauwerken (Versorgungsnetz, Hochbehälter, Pumpwerke, Wasserwerke, Brunnen, Schachtanlagen) und Beschreibung von Systembesonderheiten, Netzentwicklungsstrategien und weiteren relevanten Informationen.
- Gefährdungsanalyse: Identifikation Gefährdungen anhand von Checklisten und möglicher Gefährdungsereignissen
- Risikoabschätzung: Bewerten der Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß in einer Bewertungsmatrix– niedrig bis hoch, Herausstellen überschwelliger Risikowerte
- Erarbeitung von Maßnahmen zur Risikobegrenzung für die erhöhten, überschwelligen Risikowerte mit detaillierter technischer Beschreibung und Kostenschätzung, Zusammenfassung in einer Prioritätenliste, bedarfsweise Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, Dokumentation der Ausgangsrisikolage
- Validierung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen nach Umsetzung, z. B. über geeignete Wasseranalytik
- Dokumentation verringerter Risiken im Sinne der anlassbezogenen Fortschreibung der Risikoanalyse
Dabei lassen sich die anzuwendenden Maßnahmen in drei Kategorien unterteilen:
- Technische Maßnahmen: z. B. Erneuerung, Automatisierung, Materialwechsel, Schaffung von Ersatzmaßnahmen anstelle einer längerfristigen Rehabilitation „Heftpflastermathode“.
- Organisatorische Maßnahmen: z. B. Einführung von Inbetriebnahme- und Inspektionsverfahren, Aufsetzen eines angepassten Probenahmeplanes oder Erstellung von Arbeitsanweisungen.
- Personelle Maßnahmen: z. B. Verstärkung des Bereitschaftsdienstes, Weiter-Qualifizierung des Personals, Unterweisungen, Einführen eines Krisenmanagements.
Auf die Risikoanalyse mit, bedarfsweise, kurzfristig wirksamen Sofortmaßnahmen folgt oftmals ein längerfristiger Sanierungsplan, der in ein Rehabilitationskonzept mündet. Das hier zu favorisierende Konzept wird im Rahmen einer Strukturanalyse ermittelt.
Rechtlicher Rahmen der Risikoanalyse nach Trinkwasserverordnung
Die gesetzlichen Vorgaben für die Risikoanalyse sind im folgenden Schaubild dargestellt. Grundlage hierfür ist die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Neufassung von 2023, insbesondere Abschnitt 7: Risikobasierter Ansatz (§§ 34-38).
Der Gesetzgeber hat generell den risikobasierten Ansatz zu einem Leitbild erhoben und verfolgt diesen auch in anderen Verordnungen zur Wasserversorgung, z. B. bei den Einzugsgebieten oder der risikobewertenden Anpassung der Probenahmestrategie.
Die detaillierten Schritte zur Umsetzung finden sich in den Arbeitshilfen des Umweltbundesamts. Diese wurden auf Basis des EU Water Safety Plans entwickelt. Ein besonders praxisnaher und sehr detaillierter, damit belastbarer Prüfstandard wurde durch die Trinkwasser-Experten der PfK Ansbach GmbH entwickelt und wird landesweit bei den Aufsichtsbehörden anerkannt.
Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die täglich mehr als 100 m³ Trinkwasser bereitstellen oder mehr als 500 Personen versorgen, müssen bis spätestens Januar 2029 ein funktionierendes Risikomanagement einführen, bzw. nach erstmaliger Überprüfung bis 2026 bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt haben. Zudem sind sie verpflichtet, die Risikoanalyse alle sechs Jahre zu aktualisieren. Erhöhte Risiken, die in der Analyse erkannt werden, müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, ferner müssen die ergriffenen Maßnahmen ebenda angezeigt werden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Rohrnetzsimulation
Wer muss eine Risikoanalyse nach Trinkwasserverordnung durchführen?
Betreiber der Wasserversorgung, die täglich mehr als 100 m³ Trinkwasser abgeben oder mehr als 500 Personen versorgen, sind verpflichtet eine Risikoanalyse durchzuführen. Das betrifft die meisten kommunalen Wasserversorger, Wasserzweckverbände sowie größere private Betreiber. Die Umsetzung muss bis spätestens Januar 2029 erfolgen.
Wie oft muss eine Risikoanalyse aktualisiert werden?
Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Sie Ihre Risikoanalyse alle sechs Jahre überprüfen und aktualisieren müssen. Bei wesentlichen Änderungen an der Anlage oder neuen Gefährdungen sollten Sie jedoch eine außerplanmäßige Aktualisierung vornehmen. So bleiben Sie rechtssicher und technisch auf dem neuesten Stand.
Was passiert, wenn die Risikoanalyse erhöhte Risiken aufzeigt?
Erhöhte Risiken und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Risikobegrenzung müssen Sie dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Anschließend entwickeln Sie gemeinsam mit Experten einen Maßnahmenplan – das können technische Verbesserungen, organisatorische Änderungen oder personelle Schulungen sein. Wichtig: Sie dokumentieren alle Schritte transparent.
Können wir die Risikoanalyse selbst erstellen oder brauchen wir externe Hilfe?
Die Trinkwasserverordnung schreibt einen unabhängigen externen Fachdienstleister vor. Das Ingenieurbüro muss über entsprechende Fachkompetenz und Referenzen in der Wassertechnik verfügen. Externe Experten bringen objektive Bewertungen, aktuelle Regelkenntnisse und spezialisierte Tools mit – das spart Ihnen Zeit und gewährleistet rechtssichere Ergebnisse.
Welche konkreten Maßnahmen folgen aus einer Risikoanalyse?
Die Risikoanalyse führt zu drei Arten von Maßnahmen: Technische Lösungen wie Erneuerung von Anlagen oder Installation von Notstromaggregaten, organisatorische Verbesserungen wie neue Arbeitsanweisungen oder Inspektionsverfahren, sowie personelle Maßnahmen wie Schulungen oder Verstärkung des Bereitschaftsdienstes. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, identifizierte Risiken zu begrenzen oder zu beseitigen.
Kontaktieren Sie uns für Ihre Risikoanalyse
Unser Expertenteam unterstützt Sie dabei, Risiken in Ihrer Trinkwasserversorgung frühzeitig zu erkennen und gezielt zu minimieren. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Risikoanalyse, die auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um höchste Standards für die Sicherheit und Qualität Ihrer Wasserversorgung sicherzustellen. Lassen Sie uns die Risiken analysieren und Ihre Wasserversorgung optimal absichern – kontaktieren Sie uns noch heute!
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