Die RZWas wird fortgesetzt – Fördergelder für Kommunen bis 2028 verfügbar!
Als bayerisches Planungsbüro sehen wir immer wieder dasselbe Bild: Anlagen der Wasserversorgung oder Abwasserbehandlung aus den Baujahren 1960 bis 1985. Oft wurden bereits (kleine) Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, aber die Bausubstanz, Elektrotechnik oder verfahrenstechnische Anlage sind oft in schlechtem Zustand. Den Anforderungen durch die Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik werden die Anlagen trotz Anstrengungen häufig nicht gerecht. Das hat einen flächendeckenden Sanierungsbedarf in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zur Folge. Dieser Bedarf ist für die Ver- und Entsorger mit einem immensen Investitionsvolumen verbunden.
Mit den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben setzt der Freistaat Bayern das erfolgreiche Förderprogramm fort. Für Ver- und Entsorger ist besonders der Fördergegenstand „Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ interessant. In diesem fördert der Freistaat Vorhaben zur Sanierung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die Erneuerung und Renovierung von Kanälen und Leitungen. So stellen wir sicher, dass Bürgerinnen und Bürger nicht unzumutbar belastet werden.
Eine Förderung setzt das Überschreiten der Härtefallschwelle 1 voraus. Dafür muss pro versorgtem Einwohner und je Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder in gemeinsamer Betrachtung ein bestimmter Betrag investiert werden, die sogenannte Pro-Kopf-Belastung (PKB).
Für die Trinkwasserversorgung liegt dieser Betrag bei mindestens 2.150 €/EZD, in der Abwasserentsorgung bei min. 3.350 €/EZD und in der gemeinsamen Betrachtung lediglich bei min. 4.100 €/EZD.
Für die Lage in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern gelten niedrigere Härtefallschwellen.
In der Härtefallschwelle 1 können Sie für die Sanierung von Wasserleitungen 120 €/m, für die Renovierung von Abwasserkanälen 150 €/m und für die Erneuerung oder den erstmaligen Bau im Trennsystem 300 €/m Förderung erhalten. Die Förderung beträgt mindestens 40 %, aber höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 5 Millionen Euro gedeckelt (Fördergegenstand Nr. 2.2.1).
Und auch die Sanierung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird gefördert. Hier können nach Vorlage eines Entwurfs 250 €/Einwohner, jedoch maximal 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung ausgezahlt werden. Die maximale Fördersumme ist auf 3 Millionen Euro begrenzt. (Fördergegenstand Nr. 2.2.3)
Unabhängig von der Härtefallschwelle werden die Fördergegenstände Nr. 2.2.2 „Verbundleitungen“ mit 200 €/m (max. 70 %, max. 3 Mio. €), Nr. 2.2.4 „Beitritt zu einem Zweckverband“ mit 40 €/Einwohner (max. 100.000 €) und Nr. 2.2.5 „Sanierungs- und Strukturkonzepte“ mit 20 €/Einwohner (max. 70 %, max. 50.000 €) gefördert.
Die RZWas 2025 ist seit dem 01. April 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Fazit
Die RZWas geht weiter – Nutzen Sie jetzt Ihre einzigartige Möglichkeit zur Sanierung veralteter Versorgungsstrukturen! Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne zu Ihrem Vorhaben.
Über unsere
Autorin
Anna Lena Scholl, M.Sc. Wasser und Umwelt
Planungsingenieurin bei der PfK Ansbach GmbH, über 5 Jahre Erfahrung in der Wasserversorgung.
Ihre Steckenpferde: Nachhaltige und bedarfsgerechte Wasserversorgung, Sanierungsmaßnahmen - von Schacht bis Wasserwerk, Brunnenregenerierungen sowie verfahrens- und energieeffiziente Betriebsmittel, Beratung für Ihr Wunschprojekt
Anna-Lena Scholl
Tel. +49 (0) 981-97033-0
Mail ansbach@ib-pfk.de
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